Page 78 - Hund & Jagd Nr.1
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Recht











       Gerichte





       beurteilen





       „Sachkunde“






       unterschiedlich























       Rechtsanwältin Susan Beaucamp hat zusammen-
       gefasst, wie sich Gerichte zum Thema Zulassung
       von Hundetrainern äußern.






       Kürzlich hatten mit dem Verwaltungsgericht Darmstadt und  gen haben allerdings beide Verwaltungsgerichte die Verwal-
       dem Verwaltungsgericht  Mainz zwei weitere Gerichte  Ge-  tungspraxis als eindeutig rechtswidrig qualifiziert.
       legenheit,  zur  Rechtmäßigkeit  der  Verwaltungspraxis  im
       Rahmen der Sachkundeprüfung ( Genehmigungsverfahren  VG Darmstadt
       Hundetrainer )Stellung zu nehmen. Beklagte waren Erlaub-
       nisbehörden in Hessen und Rheinland-Pfalz, die bei Antrag-  Das VG Darmstadt hat unmissverständlich festgestellt, dass
       stellern, die nicht über eine Tierärztekammer-Zertifizierung  nach dem Gesetz langjähriger beruflicher Umgang mit Hun-
       oder IHK-Ausbildung verfügen, im Grundsatz das klassische  den und deren Ausbildung oder eine qualifizierte Ausbildung
       Standard-Prüfverfahren – D.O.Q.-Test Pro, mündliche und  bei einem privaten Anbieter allein geeignet sind, die für die
       praktische Prüfung – praktizieren. In beiden Klageverfahren  Erteilung der Erlaubnis nach § 11 I S.1 Nr. 8 f TierSchG erfor-
       haben sich die Parteien auf eine vergleichsweise Erledigung  derlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Weist
       des Rechtsstreits verständigt. Die Gerichte mussten also  ein Antragsteller eine solche Qualifikation nach, gilt die Ver-
       nicht entscheiden. Im Rahmen der mündlichen Verhandlun-  mutung, dass er über Sachkunde verfügt. Kann die Erlaub-





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