Page 78 - Hund & Jagd Nr.1
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Recht
Gerichte
beurteilen
„Sachkunde“
unterschiedlich
Rechtsanwältin Susan Beaucamp hat zusammen-
gefasst, wie sich Gerichte zum Thema Zulassung
von Hundetrainern äußern.
Kürzlich hatten mit dem Verwaltungsgericht Darmstadt und gen haben allerdings beide Verwaltungsgerichte die Verwal-
dem Verwaltungsgericht Mainz zwei weitere Gerichte Ge- tungspraxis als eindeutig rechtswidrig qualifiziert.
legenheit, zur Rechtmäßigkeit der Verwaltungspraxis im
Rahmen der Sachkundeprüfung ( Genehmigungsverfahren VG Darmstadt
Hundetrainer )Stellung zu nehmen. Beklagte waren Erlaub-
nisbehörden in Hessen und Rheinland-Pfalz, die bei Antrag- Das VG Darmstadt hat unmissverständlich festgestellt, dass
stellern, die nicht über eine Tierärztekammer-Zertifizierung nach dem Gesetz langjähriger beruflicher Umgang mit Hun-
oder IHK-Ausbildung verfügen, im Grundsatz das klassische den und deren Ausbildung oder eine qualifizierte Ausbildung
Standard-Prüfverfahren – D.O.Q.-Test Pro, mündliche und bei einem privaten Anbieter allein geeignet sind, die für die
praktische Prüfung – praktizieren. In beiden Klageverfahren Erteilung der Erlaubnis nach § 11 I S.1 Nr. 8 f TierSchG erfor-
haben sich die Parteien auf eine vergleichsweise Erledigung derlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Weist
des Rechtsstreits verständigt. Die Gerichte mussten also ein Antragsteller eine solche Qualifikation nach, gilt die Ver-
nicht entscheiden. Im Rahmen der mündlichen Verhandlun- mutung, dass er über Sachkunde verfügt. Kann die Erlaub-
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