Page 83 - Hund & Jagd Nr.1
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Recht
Käufer steht ein Minderungsrecht zu
Wird im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart, dass der erworbene Hund zur Zucht verwendet werden
soll und wird jener Hund anschließend vom Zuchtverband nicht zur Zucht zugelassen, so ist der Hund
mangelhaft und dem Käufer steht ein Minderungsrecht bezüglich des gezahlten Kaufpreises zu.
Der Sachverhalt: und die damit verbundenen Fahrtkosten. Der Beklagte hätte
Die Klägerin des Sachverhaltes erwarb einen English Sprin- die Fehlbildung und daher auch die Zuchtuntauglichkeit er-
ger Spaniel vom Beklagten. Sie hielten im schriftlich ange- kennen können und auch müssen. Die Organentwicklungs-
fertigten Kaufvertrag fest, dass die Klägerin den Hund zur störung hätte bereits zum Zeitpunkt der Wurfabnahme auf-
Zucht verwenden wolle. Der Kaufpreis des Tieres lag bei 800 fallen müssen.
Euro. Vom beklagten Verkäufer wurde ihr versichert, dass Daher verletzte der Beklagte auch seine Pflichten zur man-
ihm keine Mängel bekannt seien und dass er die angefor- gelfreien Übergabe des Tieres aus dem Kaufvertrag.
derte Meldung zum Zuchtbuch korrekt durchgeführt habe.
Nachdem der Hund in sein neues Heim eingezogen war, Das Amtsgericht sprach der Klägerin einen Minderungsbe-
wurde von der Klägerin ein Antrag auf Zulassung zur Zucht trag in Höhe von 575 Euro zu. Der Sachverständige ging
ihres Hundes beim Spaniel-Club Deutschland e.V. gestellt. dabei von einem Kaufpreis in Höhe von 225 Euro für einen
Jedoch verweigerte der Club die Zulassung zur Zucht. In der derart erkrankten Hund aus. Überdies wurden der Klägerin
Begründung hieß es, dass der zweite Hoden des Spaniels die Kosten für die Vorstellung bei der Zuchtzulassungskom-
merklich kleiner sei und sich nach oben bewege, wodurch mission und die damit verbundenen Fahrtkosten von 96,80
ihr die Zulassung nicht erteilt werden könne. Sodann wandte Euro zugesprochen. AG Soest, Urteil vom 28.05.2008,
sich die Halterin des English Springer Spaniels an den Ver- 14 C 15/07
käufer und forderte einen Teil des Kaufpreises aufgrund des Rechtsanwältin Susan Beaucamp, Krefeld
Mangels (die fehlende Zuchttauglichkeit) zurück.
Als der Verkäufer dies verweigerte erhob die Halterin Klage.
Die Entscheidung des Gerichts:
Das Amtsgericht Soest sprach der Klägerin einen Anspruch
auf Kaufpreisminderung zu.
Der Minderungsanspruch stehe der Klägerin zu, wenn ein
Mangel bei Gefahrübergang vorhanden gewesen sei und der
Verkäufer diesen Mangel auch zu vertreten habe.
Im Kaufvertrag war eine bestimmte Verwendung des Tieres
vorausgesetzt, für welche er schlussendlich nicht tauglich
war. Denn für den Verkäufer war es erkennbar, dass die Klä-
gerin mit dem Hund züchten und ihn ausstellen wollte, dahin-
gehend trafen die Klägerin und der Beklagte vorliegend eine
Verwendungsvereinbarung. Aufgrund der Tatsache, dass der
Hund nicht für die vereinbarte Verwendung tauglich war, war
er mangelhaft.
Nach Ausführungen eines Sachverständigen unterlag der
English Springer Spaniel einer linksseitigen Hodenhypopla-
sie. In den einschlägigen Zuchtbestimmungen gelten Spaniel
jedoch als nicht zuchttauglich, die einen Hodenfehler aufwei-
sen. Diese Fehlbildung entstand aufgrund eines Gendefek-
tes. Da dieser Gendefekt bereits bei Übergabe des Hundes
an die Klägerin vorlag, war der Mangel auch bei Gefahrüber-
gang vom Beklagten an die Klägerin vorhanden.
Auch hat der Beklagte den Mangel zu vertreten, wobei dies
für die Bewertung des Minderungsanspruches keine Rolle
spielte, sondern nur für einen Schadensersatzanspruch, d.h.
Kosten der Vorstellung bei der Zuchtzulassungskommission
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