Page 83 - Hund & Jagd Nr.1
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Recht

       Käufer steht ein Minderungsrecht zu



       Wird im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart, dass der erworbene Hund zur Zucht verwendet werden
       soll und wird jener Hund anschließend vom Zuchtverband nicht zur Zucht zugelassen, so ist der Hund
       mangelhaft und dem Käufer steht ein Minderungsrecht bezüglich des gezahlten Kaufpreises zu.

       Der Sachverhalt:                                       und die damit verbundenen Fahrtkosten. Der Beklagte hätte
       Die Klägerin des Sachverhaltes erwarb einen English Sprin-  die Fehlbildung und daher auch die Zuchtuntauglichkeit er-
       ger Spaniel vom Beklagten. Sie hielten im schriftlich ange-  kennen können und auch müssen. Die Organentwicklungs-
       fertigten Kaufvertrag fest, dass die Klägerin den Hund zur  störung hätte bereits zum Zeitpunkt der Wurfabnahme auf-
       Zucht verwenden wolle. Der Kaufpreis des Tieres lag bei 800  fallen müssen.
       Euro. Vom beklagten Verkäufer wurde ihr versichert, dass  Daher verletzte der Beklagte auch seine Pflichten zur man-
       ihm keine Mängel bekannt seien und dass er die angefor-  gelfreien Übergabe des Tieres aus dem Kaufvertrag.
       derte Meldung zum  Zuchtbuch korrekt  durchgeführt  habe.
       Nachdem der Hund in sein neues  Heim eingezogen  war,  Das Amtsgericht sprach der Klägerin einen Minderungsbe-
       wurde von der Klägerin ein Antrag auf Zulassung zur Zucht  trag in Höhe von 575 Euro zu. Der Sachverständige ging
       ihres Hundes beim Spaniel-Club Deutschland e.V. gestellt.  dabei von einem Kaufpreis in Höhe von 225 Euro für einen
       Jedoch verweigerte der Club die Zulassung zur Zucht. In der  derart erkrankten Hund aus. Überdies wurden der Klägerin
       Begründung hieß es, dass der zweite Hoden des Spaniels  die Kosten für die Vorstellung bei der Zuchtzulassungskom-
       merklich kleiner sei und sich nach oben bewege, wodurch  mission und die damit verbundenen Fahrtkosten von 96,80
       ihr die Zulassung nicht erteilt werden könne. Sodann wandte  Euro zugesprochen. AG Soest, Urteil vom 28.05.2008,
       sich die Halterin des English Springer Spaniels an den Ver-  14 C 15/07
       käufer und forderte einen Teil des Kaufpreises aufgrund des               Rechtsanwältin Susan Beaucamp, Krefeld
       Mangels (die fehlende Zuchttauglichkeit) zurück.
       Als der Verkäufer dies verweigerte erhob die Halterin Klage.

       Die Entscheidung des Gerichts:
       Das Amtsgericht Soest sprach der Klägerin einen Anspruch
       auf Kaufpreisminderung zu.
       Der Minderungsanspruch stehe der Klägerin zu, wenn ein
       Mangel bei Gefahrübergang vorhanden gewesen sei und der
       Verkäufer diesen Mangel auch zu vertreten habe.
       Im Kaufvertrag war eine bestimmte Verwendung des Tieres
       vorausgesetzt,  für welche er  schlussendlich  nicht tauglich
       war. Denn für den Verkäufer war es erkennbar, dass die Klä-
       gerin mit dem Hund züchten und ihn ausstellen wollte, dahin-
       gehend trafen die Klägerin und der Beklagte vorliegend eine
       Verwendungsvereinbarung. Aufgrund der Tatsache, dass der
       Hund nicht für die vereinbarte Verwendung tauglich war, war
       er mangelhaft.
       Nach  Ausführungen eines  Sachverständigen  unterlag  der
       English Springer Spaniel einer linksseitigen Hodenhypopla-
       sie. In den einschlägigen Zuchtbestimmungen gelten Spaniel
       jedoch als nicht zuchttauglich, die einen Hodenfehler aufwei-
       sen. Diese Fehlbildung entstand aufgrund eines Gendefek-
       tes. Da dieser Gendefekt bereits bei Übergabe des Hundes
       an die Klägerin vorlag, war der Mangel auch bei Gefahrüber-
       gang vom Beklagten an die Klägerin vorhanden.
       Auch hat  der Beklagte den Mangel zu vertreten, wobei dies
       für die Bewertung des Minderungsanspruches keine Rolle
       spielte, sondern nur für einen Schadensersatzanspruch, d.h.
       Kosten der Vorstellung bei der Zuchtzulassungskommission

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