Page 29 - Hund & Jagd Nr.1
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Rund um den Hund



       einer anerkannten Jagdgebrauchshundrasse angehören.    1. Der Hundeführer muss  im Besitz  eines gültigen  Jagd-
       2. Der zur Arbeit genannte Hund                        scheines sein.
       a. ist klinisch gesund,                                2. Er weist das Eigentum am vorgestellten Hund nach oder
       b. ist nicht übernervös, ängstlich oder aggressiv      eine Vollmacht des Eigentümers, den Hund im Gatter führen
       c. verfügt über einen Impfschutz (Tollwut, Staupe, HCC, Pa-  zu dürfen.
       vovirose, Leptospirose).                               3. Der Hundeführer erhält eine Belehrung über das Verhalten
       3. Der vorgestellte Hund ist eindeutig durch einen Chip oder  im Gatter und bestätigt dies durch Unterschrift im Gatterbuch
       eine  Tätowierung gekennzeichnet, die mit der  Ahnentafel  und erklärt sich einverstanden, den Weisungen des Gatter-
       oder  dem  Internationalen  Impfausweis  übereinstimmt.  Der  meisters zu folgen.
       Eigentumsnachweis ist ebenfalls zu erbringen.          4. Es sind alle Unterlagen über den Hund (Prüfungen, Übun-
       4. Der Hund soll über einen Grundgehorsam verfügen und  gen in anderen Gattern) vorzulegen sowie besondere Vor-
       sich von der Sau abrufen lassen.                       kommnisse mit dem Hund mitzuteilen.
       5. Für Hunde im Sozialisierung- und Habituationsalter (Wel-  5. Der Hundeführer und der Hund sind mit der Arbeit an der
       pen, Junghunde) werden extra Regeln erarbeitet.        langen Feldleine – auch in schwierigem Gelände – vertraut.
       6. Hunde, für die keine Verwendung zur Schwarzwildjagd  6. Der Hundeführer muss mit klaren und eindeutigen Hörzei-
       vorgesehen ist, werden nicht zugelassen (kein Spaß, kein  chen (Kommandos) den Hund lenken können.
       Hobby!).                                               7. Der Hundeführer ist physisch in der Lage, seinen Hund im
                                                              Gatter zu führen.
       Anforderungen an die Hundeführer, die ihre
       Hunde im Schwarzwildgatter ausbilden und  Rolle und Aufgaben des Gattermeisters
       prüfen wollen                                          Der Gattermeister leitet vollverantwortlich den Betrieb des
                                                              Schwarzwildgatters. Es ist ein Ehrenamt.


                                                              Der Gattermeister gewährleistet die  Einhal-
                                                              tung der Gatterordnung im Gatterbetrieb.
                                                              Er erhält die erforderlichen Befugnisse und Autorität durch
                                                              eine ausdrückliche Zuordnung in der Gatterordnung:
                                                              •  Weisungsberechtigung gegenüber allen im Gatter täti-
                                                                  gen Personen,
                                                              •  Hausrecht für die Zulassung oder Nichtzulassung von
                                                                  Hundeführern und Hunden zur Gatterarbeit sowie
                                                              •  Entscheidung über sonstigen Publikumsverkehr.
                                                              Gatterordnungen werden verbindlich auf der Grundlage der
                                                              „Leitlinien für die Ausbildung von Jagdgebrauchshunden zur
                                                              Sauenjagd in eigens dafür betriebenen Schwarzwildgattern“
                                                              mit entsprechender örtlicher Anpassung vom Gatterbetreiber
                                                              erlassen. Sie bedürfen der Zustimmung der genehmigenden
                                                              Behörde und einem Sichtvermerk durch die Kompetenzgrup-
                                                              pe Schwarzwildgatter.

                                                              Der Gattermeister wird vom Gatterbetreiber
                                                              auf Vorschlag der Landesvereinigung der Jä-
                                                              ger eingesetzt.
                                                              Die Ernennung zum „Gattermeister“ bedarf der Zustimmung
                                                              der Jagdbehörde in Abstimmung mit der zuständigen Veteri-
                                                              närbehörde.









                                                             Foto: stadelmann werner / pixelio
                                                                                                                29
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