Page 30 - Hund & Jagd Nr.1
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Rund um den Hund
Der Gattermeister ist Jagdscheininhaber und Der Gattermeister bietet Lehrveranstaltungen
verfügt über praktische Erfahrung bei der Be- an.
jagung von Schwarzwild sowie der Ausbil- Praxisbezogene Lehrgänge und Unterweisungen dienen den
dung von Jagdgebrauchshunden. Hundeführern als Vorbereitung der Hunde zur Schwarzwild-
Er hat einschlägige Kenntnisse der Biologie und Verhaltens- jagd.
biologie (Ethologie). Er weist ein Praktikum in einem etab-
lierten anerkannten Gatter nach. Er bildet sich nachweisbar Gattermeister und Gatterpersonal sind über
praktisch und theoretisch in den erforderlichen Sachgebieten eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzu-
fort. sichern.
Der Gattermeister ist zuständig für die Aus- Brauchbarkeitsprüfungen der Bundesländer
wahl und Haltung der Sauen im Gatter. und Leistungszeichen der Zuchtvereine des
Er gewährleistet die angemessene Zuordnung von Sauen zu JGHV im Schwarzwildgatter
Übungen und Prüfungen.
Brauchbarkeitsprüfungen
Der Gattermeister leitet Übungen von Hunden Die Schwarzwildgatter sind geeignet, die Brauchbarkeit ei-
im Gatter und begleitet Brauchbarkeitsprüfun- nes Jagdgebrauchshundes zur Schwarzwildjagd festzustel-
gen. len. Mit erfolgreicher Brauchbarkeitsprüfung im Gatter wird
Dabei gewährleistet er die Einhaltung der „Rahmenbedin- der Hund brauchbar für die „Stöberjagd auf Schalenwild mit
gungen zum tierschutzgerechten Betreiben von Schwarz- besonderer Eignung für die Schwarzwildjagd“.
wildgattern zur Hundeausbildung“. Die Anforderungen dafür werden mit der Brauchbarkeitsver-
ordnung festgelegt.
Der Gattermeister beurteilt gegenüber dem Sie müssen den Rahmenbedingungen der Leitlinien für
Hundeführer die gezeigte Leistung des Hun- Schwarzwildgatter entsprechen.
des und bewertet ihn für den weiteren Verhal- Erprobt und bewährt sind nachfolgende Leistungsanforde-
tensaufbau. rungen an den Hund:
Schriftliche Bewertungen werden nicht abgegeben. Er kann
seinen Stellvertreter oder eine bestimmte Person mit der • Der im Gatter geschnallte Hund soll innerhalb von 5 Mi-
Wahrung dieser Aufgaben betrauen. nuten Stöberarbeit die Sauen finden.
• Er soll mindestens 3 Minuten ohne Führerunterstützung
Der Gattermeister dokumentiert die Arbeiten an den Sauen arbeiten, sie bedrängen und möglichst
im Gatter. auch in Bewegung bringen.
Mit dem Führen eines Gatterbuches sichert der Gattermeis- • Verlässt der Hund unter 3 Minuten das Schwarzwild,
ter eine exakte Dokumentation in allen vorgegebenen Rubri- sucht seinen Führer auf und lässt sich aber wieder schi-
ken. Er fertigt jährlich einen zusammenfassenden Bericht an. cken, wird dieses Verhalten nicht als Fehler gewertet.
• Die Arbeit an den Sauen wird nach 5 Minuten abgebro-
Der Gattermeister achtet auf die Wirtschaft- chen und beendet.
lichkeit der Gatternutzung. • Die Arbeit des Hundes wird mit „bestanden“ oder „nicht
Er führt den Gatterbetrieb so, dass möglichst die laufenden bestanden“ bewertet.
Kosten sowie Aufwendungen des Gatterpersonals erwirt- • Ängstliche oder mit Selbstgefährdung arbeitende Hun-
schaftet werden. de können die Prüfung nicht bestehen. Die Prüfung wird
abgebrochen.
Der Gattermeister vertritt das Gatter nach au- Für die Brauchbarkeitsprüfung im Gatter werden die Hunde
ßen hin. zugelassen, die von der Brauchbarkeitsverordnung vorgese-
Diese Aufgabe nimmt er wahr gegenüber hen sind und die Anforderungen für Hunde und Hundeführer
• den Genehmigungs- und Kontrollbehörden, zur Gatterarbeit nachweisen.
• den Jägerschaften und den Vereinen der Hundeführer, Es hat sich bewährt:
• der Öffentlichkeit und interessierten Bürgern. • Hunde erst zur Brauchbarkeitsprüfung zuzulassen, wenn
Er ist Mitglied in der bundesweiten Vereinigung der Gatter- sie mehrmals im Gatter erfolgreich geübt haben.
meister – der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter. • Die Gehorsamkeitsfächer der Brauchbarkeitsverordnung
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