Page 30 - Hund & Jagd Nr.1
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Rund um den Hund



       Der Gattermeister ist Jagdscheininhaber und  Der Gattermeister bietet Lehrveranstaltungen
       verfügt über praktische Erfahrung bei der Be-          an.
       jagung  von  Schwarzwild  sowie  der  Ausbil-          Praxisbezogene Lehrgänge und Unterweisungen dienen den
       dung von Jagdgebrauchshunden.                          Hundeführern als Vorbereitung der Hunde zur Schwarzwild-
       Er hat einschlägige Kenntnisse der Biologie und Verhaltens-  jagd.
       biologie (Ethologie). Er weist ein Praktikum in einem etab-
       lierten anerkannten Gatter nach. Er bildet sich nachweisbar  Gattermeister  und  Gatterpersonal sind  über
       praktisch und theoretisch in den erforderlichen Sachgebieten  eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzu-
       fort.                                                  sichern.

       Der Gattermeister ist zuständig  für die  Aus-         Brauchbarkeitsprüfungen der Bundesländer
       wahl und Haltung der Sauen im Gatter.                  und  Leistungszeichen der Zuchtvereine des
       Er gewährleistet die angemessene Zuordnung von Sauen zu  JGHV im Schwarzwildgatter
       Übungen und Prüfungen.
                                                              Brauchbarkeitsprüfungen
       Der Gattermeister leitet Übungen von Hunden  Die Schwarzwildgatter sind geeignet, die Brauchbarkeit ei-
       im Gatter und begleitet Brauchbarkeitsprüfun-          nes Jagdgebrauchshundes zur Schwarzwildjagd festzustel-
       gen.                                                   len. Mit erfolgreicher Brauchbarkeitsprüfung im Gatter wird
       Dabei gewährleistet  er die Einhaltung  der „Rahmenbedin-  der Hund brauchbar für die „Stöberjagd auf Schalenwild mit
       gungen zum tierschutzgerechten Betreiben von Schwarz-  besonderer Eignung für die Schwarzwildjagd“.
       wildgattern zur Hundeausbildung“.                      Die Anforderungen dafür werden mit der Brauchbarkeitsver-
                                                              ordnung festgelegt.
       Der Gattermeister beurteilt gegenüber dem  Sie  müssen  den  Rahmenbedingungen  der  Leitlinien  für
       Hundeführer die  gezeigte Leistung  des Hun-           Schwarzwildgatter entsprechen.
       des und bewertet ihn für den weiteren Verhal-          Erprobt und bewährt sind nachfolgende Leistungsanforde-
       tensaufbau.                                            rungen an den Hund:
       Schriftliche Bewertungen werden nicht abgegeben. Er kann
       seinen  Stellvertreter  oder  eine  bestimmte  Person  mit  der  •  Der im Gatter geschnallte Hund soll innerhalb von 5 Mi-
       Wahrung dieser Aufgaben betrauen.                          nuten Stöberarbeit die Sauen finden.
                                                              •  Er soll mindestens 3 Minuten ohne Führerunterstützung
       Der Gattermeister dokumentiert die  Arbeiten               an den Sauen arbeiten, sie bedrängen und möglichst
       im Gatter.                                                 auch in Bewegung bringen.
       Mit dem Führen eines Gatterbuches sichert der Gattermeis-  •  Verlässt der Hund unter 3 Minuten das Schwarzwild,
       ter eine exakte Dokumentation in allen vorgegebenen Rubri-  sucht seinen Führer auf und lässt sich aber wieder schi-
       ken. Er fertigt jährlich einen zusammenfassenden Bericht an.  cken, wird dieses Verhalten nicht als Fehler gewertet.
                                                              •  Die Arbeit an den Sauen wird nach 5 Minuten abgebro-
       Der Gattermeister achtet  auf  die  Wirtschaft-            chen und beendet.
       lichkeit der Gatternutzung.                            •  Die Arbeit des Hundes wird mit „bestanden“ oder „nicht
       Er führt den Gatterbetrieb so, dass möglichst die laufenden   bestanden“ bewertet.
       Kosten  sowie  Aufwendungen  des  Gatterpersonals  erwirt-  •  Ängstliche oder mit Selbstgefährdung arbeitende Hun-
       schaftet werden.                                           de können die Prüfung nicht bestehen. Die Prüfung wird
                                                                  abgebrochen.
       Der Gattermeister vertritt das Gatter nach au-         Für die Brauchbarkeitsprüfung im Gatter werden die Hunde
       ßen hin.                                               zugelassen, die von der Brauchbarkeitsverordnung vorgese-
       Diese Aufgabe nimmt er wahr gegenüber                  hen sind und die Anforderungen für Hunde und Hundeführer
       •  den Genehmigungs- und Kontrollbehörden,             zur Gatterarbeit nachweisen.
       •  den Jägerschaften und den Vereinen der Hundeführer,  Es hat sich bewährt:
       •  der Öffentlichkeit und interessierten Bürgern.      •  Hunde erst zur Brauchbarkeitsprüfung zuzulassen, wenn
       Er ist Mitglied in der bundesweiten Vereinigung der Gatter-  sie mehrmals im Gatter erfolgreich geübt haben.
       meister – der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter.       •  Die Gehorsamkeitsfächer der Brauchbarkeitsverordnung



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