Page 31 - Hund & Jagd Nr.1
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Vereine & Verbände
Foto: Dirk Schröder / pixelio
sind vor der Brauchbarkeitsprüfung im Gatter nachzu- Leistungszeichen
weisen. Die Vergabe von Leistungszeichen „SW Natur“, „Saujager“
• Den Lautnachweis zur Prüfungszulassung durch usw. der jeweiligen Zuchtvereine im Schwarzwildgatter kann
JGHV-Prüfung oder Formblatt 23a oder 23b des JGHV unter folgenden Bedingungen erfolgen:
zu fordern. • Die Vergabe von Leistungszeichen liegt in der Hoheit der
Prüfungen werden von Vereinen des JGHV oder Jägerschaf- jeweiligen Zuchtvereine. Sie können durch Richterbe-
ten veranstaltet, die nach der Brauchbarkeitsverordnung be- gleitung einer Übung oder einer Brauchbarkeitsprüfung
rechtigt sind. im Gatter vergeben werden.
Die Gatter selbst sind keine Prüfungsveranstalter! • Gattermeister vergeben keine Leistungszeichen!
Der Gattermeister kann als Prüfungsleiter benannt werden, • Separate Veranstaltungen zur Vergabe von Leistungs-
aber nicht als Richter oder Richterobmann. zeichen werden nicht durchgeführt.
Bewährt hat sich die Zuordnung eines regionalen Jagdge- • Die Anforderungen an Leistungszeichen, die im Gatter
brauchshundvereins zu einem Gatter als Prüfungsveranstal- erworben, dürfen die Rahmenbestimmungen des Gatter-
ter, der auch über speziell von der Kompetenzgruppe ge- betriebes nicht überschreiten.
schulte JGHV-Verbandsrichter für die Brauchbarkeitsprüfung
im Schwarzwildgatter zur Verfügung hat.
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