Page 36 - Hund & Jagd Nr.1
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Rund um den Hund
An alle Zuchtwarte (auch im DTK):
Chippen dürfen nur Tierärzte!!!
Die Meinungen zum Chippen, also dem Setzen eines Transponders
in den Hals eines Hundes, gehen weit auseinander. Für
JGHV-Präsident Werner Horstkötter ist es beispielsweise
selbstverständlich, dass Tierärzte diesen Eingriff vornehmen.
Beim VDH hört sich das ganz anders an. Geschäftsführer
Jörg Bartscherer antwortet auf eine entsprechende Anfrage:
„Woraus leiten Sie her, dass es Zuchtwarten generell und
bundesweit untersagt ist, Transponder zu setzen oder
Blutproben zu entnehmen?“ Immerhin schreibt Bartscherer
auch, dass die Zuchtwarte der VDH-Mitgliedsvereine dem
Tierschutzgesetz verpflichtet seien. Darauf werde auf
entsprechenden Tagungen und in Publikationen
hingewiesen.
Im Deutschen Teckelklub allerdings dürfen Kreti und Ple-
ti Eingriffe an Hunden vornehmen – bis heute und ohne
nachgewiesene Qualifikation. Zwar hat eine Diskussion
in diesem Verein darüber begonnen, ob oder warum über-
haupt das Tierschutzgesetz auch für Teckel gilt. Einen klaren
Beschluss, dass eben Zuchtwarte die Eingriffe nicht vor- Deutschland hat solche Vorschriften
nehmen dürfen, will der Verein erst im Mai fassen. Einst- nicht erlassen, Deutschland gestattet
weilen bleibt es bei einer Empfehlung, dies künftig zu dies demnach nicht. So einfach ist das.
unterlassen.
Wie so oft, geht es auch bei diesem
Dabei ist die Gesetzeslage in diesem Bereich unmissver- Thema um viel Geld. Züchter bezahlen
ständlich. Artikel 18 der EU-Verordnung 576/2013 kann ei- für Transponder, die ein Zuchtwart setzt,
gentlich nicht falsch verstanden werden: „Beabsichtigt ein rund zehn Euro. Lassen sie den Transponder
Mitgliedstaat, die Implantierung von Transpondern von einer gesetzeskonform beim Tierarzt setzen,
anderen Person als einem Tierarzt durchführen zu lassen, bezahlen sie 40 Euro und manchmal noch mehr.
so legt er Vorschriften für die Mindestqualifikation fest, über Kurios wird es dann, wenn Züchter Geld sparen
die diese Personen verfügen müssen.“ Auch im Erwägungs- wollen, also den Zuchtwart chippen lassen, und
grund 13 dieser für Deutschland verbindlichen EU-Verord- der Hundebesitzer danach einen Heimtierausweis
nung heisst es: „Die Implantierung eines Transponders stellt benötigt. Dann muss nämlich der Tierarzt
einen invasiven Eingriff dar, für dessen Durchführung ge- einen zweiten Transponder implantieren.
wisse Qualifikationen erforderlich sind. Transponder sollten Tobias Paulsen
demzufolge nur von einer entsprechend qualifizierten Person
implantiert werden. Wenn daher ein Mitgliedsstaat gestattet,
dass auch Personen, die keine Tierärzte sind, Transponder
implantieren, sollte er Vorschriften für die Mindestqualifikati-
on dieser Personen festlegen.“
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