Page 14 - Hund & Jagd Nr.1
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Titelthema
Ein Züchter kann noch so seriös
und sorgsam, durch Zuchtvereine/
Zuchtverbände und Behörden (§ 11
Tierschutzgesetz) kontrolliert seine
Hundezucht betreiben, es geschieht
immer wieder einmal, dass auch aus
einer solchen Zucht kranke und damit
möglicherweise im rechtlichen Sinne
„mangelhafte“ Welpen hervorgehen.
Haftet ein
Züchter
für Gendefekte?
Vor dem Hintergrund, dass trotz aller Sorgfalt die Erkrankung Kosten nicht bereit, bot jedoch dem Käufer an, den Hund zu-
eines gezüchteten Welpen oder ein genetisch bedingter „De- rückzunehmen. Da der Käufer zwischenzeitlich eine starke
fekt“ nicht ausgeschlossen werden können, wird sich jeder emotionale Bindung zu seinem Hund entwickelt hatte, lehnte
Züchter fragen, inwiefern er gewährleistungsrechtlich in An- dieser die Rückgabe des Hundes verständlicherweise ab.
spruch genommen werden kann und damit gegenüber einem Die Ellenbogengelenkdysplasie wurde dann operiert.
Welpenkäufer haftet. Das Landgericht Mosbach führt in seiner Entscheidung un-
Zu diesem Thema ist eine Reihe von Gerichtsentscheidun- missverständlich aus, dass eine Klage auf Ersatz bislang
gen ergangen. So hat zum Beispiel das Landgericht Mosbach entstandener Mangelbeseitigungskosten (= Operationskos-
(AZ: 1 T 45/07), das sich mit der Haftung eines Züchters für ten) sowie auf Feststellung der Verpflichtung zur Übernahme
eine Ellenbogengelenkdysplasie (ED), eine Hüftgelenksdys- zukünftiger Behandlungskosten und Ersatz der Rechtsan-
plasie (HD) sowie Kryptorchismus (Einhodigkeit) eines von waltskosten aussichtslos sei.
Rechtsanwältin und
Hund & Jagd-Expertin
Susan Beaucamp aus Krefeld
ihm verkauften Welpen zu befassen hatte, ein wenig Klarheit Die maßgebliche Begründung dafür, dass dem Käufer des
in die juristische Bewertung der Veräußerung von Welpen erkrankten Hundes kein Nacherfüllungsanspruch (Mangelbe-
mit genetisch bedingten Erkrankungen gebracht. seitigung/Nachlieferung einer mangelfreien Sache) zustand,
Der Käufer erwarb den Welpen mit Kaufvertrag vom 28. April ist die „Unmöglichkeit“ der Nacherfüllung bei genetisch be-
2006. Die noch bei dem Züchter vor Übergabe des Welpen dingten Defekten, soweit diese als Ursache der Erkrankun-
durchgeführte tierärztliche Untersuchung ließ keinerlei Rück- gen wie HD, ED oder auch Kryptorchismus anzusehen sind.
schlüsse auf eine Erkrankung des Welpen zu. Einige Monate In dem von dem Landgericht Mosbach zu entscheidenden
nach dem Erwerb des jungen Rüden wurde bei diesem ED, Fall räumte der Käufer ein, dass eine Beseitigung der gene-
HD sowie Kryptorchismus festgestellt. tisch bedingten Defekte im Hinblick auf die HD und den Kryp-
Der Käufer des Hundes begehrte nunmehr die Übernahme torchismus nicht möglich war; nichts anderes musste vorlie-
der Behandlungskosten. Der Züchter war zur Zahlung dieser gend auch für die ED, die inzwischen operiert wurde, gelten.
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