Page 14 - Hund & Jagd Nr.1
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Titelthema



       Ein  Züchter  kann  noch  so  seriös
       und sorgsam, durch Zuchtvereine/
       Zuchtverbände  und  Behörden  (§  11
       Tierschutzgesetz) kontrolliert seine
       Hundezucht  betreiben, es geschieht
       immer wieder einmal, dass auch aus
       einer solchen Zucht kranke und damit
       möglicherweise  im rechtlichen  Sinne
       „mangelhafte“ Welpen hervorgehen.


       Haftet ein


                     Züchter



                                   für Gendefekte?





       Vor dem Hintergrund, dass trotz aller Sorgfalt die Erkrankung  Kosten nicht bereit, bot jedoch dem Käufer an, den Hund zu-
       eines gezüchteten Welpen oder ein genetisch bedingter „De-  rückzunehmen. Da der Käufer zwischenzeitlich eine starke
       fekt“ nicht ausgeschlossen werden können, wird sich jeder  emotionale Bindung zu seinem Hund entwickelt hatte, lehnte
       Züchter fragen, inwiefern er gewährleistungsrechtlich in An-  dieser die Rückgabe des Hundes verständlicherweise  ab.
       spruch genommen werden kann und damit gegenüber einem  Die Ellenbogengelenkdysplasie wurde dann operiert.
       Welpenkäufer haftet.                                   Das Landgericht Mosbach führt in seiner Entscheidung un-
       Zu diesem Thema ist eine Reihe von Gerichtsentscheidun-  missverständlich  aus,  dass  eine  Klage  auf  Ersatz  bislang
       gen ergangen. So hat zum Beispiel das Landgericht Mosbach  entstandener Mangelbeseitigungskosten (= Operationskos-
       (AZ: 1 T 45/07), das sich mit der Haftung eines Züchters für  ten) sowie auf Feststellung der Verpflichtung zur Übernahme
       eine Ellenbogengelenkdysplasie (ED), eine Hüftgelenksdys-  zukünftiger  Behandlungskosten und Ersatz der Rechtsan-
       plasie (HD) sowie Kryptorchismus (Einhodigkeit) eines von  waltskosten aussichtslos sei.










                                                                           Rechtsanwältin und
                                                                           Hund & Jagd-Expertin
                                                                           Susan Beaucamp aus Krefeld


       ihm verkauften Welpen zu befassen hatte, ein wenig Klarheit  Die maßgebliche Begründung dafür, dass dem Käufer des
       in die juristische Bewertung der Veräußerung von Welpen  erkrankten Hundes kein Nacherfüllungsanspruch (Mangelbe-
       mit genetisch bedingten Erkrankungen gebracht.         seitigung/Nachlieferung einer mangelfreien Sache) zustand,
       Der Käufer erwarb den Welpen mit Kaufvertrag vom 28. April  ist die „Unmöglichkeit“ der Nacherfüllung bei genetisch be-
       2006. Die noch bei dem Züchter vor Übergabe des Welpen  dingten Defekten, soweit diese als Ursache der Erkrankun-
       durchgeführte tierärztliche Untersuchung ließ keinerlei Rück-  gen wie HD, ED oder auch Kryptorchismus anzusehen sind.
       schlüsse auf eine Erkrankung des Welpen zu. Einige Monate  In dem von dem Landgericht Mosbach zu entscheidenden
       nach dem Erwerb des jungen Rüden wurde bei diesem ED,  Fall räumte der Käufer ein, dass eine Beseitigung der gene-
       HD sowie Kryptorchismus festgestellt.                  tisch bedingten Defekte im Hinblick auf die HD und den Kryp-
       Der Käufer des Hundes begehrte nunmehr die Übernahme  torchismus nicht möglich war; nichts anderes musste vorlie-
       der Behandlungskosten. Der Züchter war zur Zahlung dieser  gend auch für die ED, die inzwischen operiert wurde, gelten.


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