Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber Kunde,
wir wollen in unserem, sowie im Interesse unserer Kunden einen unkomplizierten Projektablauf durchführen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährleisten dies für beide Parteien.

§1 Allgemeines

  • 1.
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Verträge mit dem Kleinunternehmer Jörg Stein, im Folgenden Steinstark Rheine, auch etwaiger weiterer Verträge, ohne dass es eines ausdrücklichen erneuten Hinweises darauf bedarf.
  • 2.
    Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i .S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  • 3.
    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Angebote und Vertragsabschluss

  • 1.
    Unsere Angebote bleiben bis zum Vertragsabschluss freibleibend.
  • 2.
    Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Kunden bzw. die Zulieferer von Steinstark Rheine. Das gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Steinstark Rheine zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Bei Nichtleistung des Kunden wird Steinstark Rheine eine entsprechend längere Frist zur Bearbeitung des Auftrages eingeräumt.

§3 Abnahme / Vollendung

  • 1.
    Zwischen Übergabe der Webseite und Abnahme wird dem Verbraucher für eine Dauer von mindestens 14, höchstens aber jedoch 21 Werktagen die Gelegenheit zu Funktionstests gegeben. Steinstark Rheine wird bei der Abnahme festgestellte Mängel unverzüglich beseitigen, soweit sie die Abnahme hindern. Die Abnahme ist in diesem Fall zu wiederholen.
  • 2.
    Unternehmer sind nach Fertigstellung der Webseite innerhalb einer Woche zur Prüfung verpflichtet. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser innerhalb einer Woche anzuzeigen. Wird die Anzeige unterlassen, gilt die Webseite als genehmigt. Gleiches gilt, wenn sich ein Mangel nach Abnahme zeigt.
  • 3.
    Änderungen nach Abnahme der Konzeption bzw. der Gestaltung sind kostenpflichtig.

§4 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung

  • 1.
    In der Auftragsbestätigung werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet.
  • 2.
    Steinstark Rheine ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Steinstark Rheine ist berechtigt, nach vorheriger Absprache, im Namen des Kunden, den Webhoster zu bestellen, kündigen oder zu wechseln, wenn dies zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist.
  • 3.
    Die Erbringung der Leistung erfolgt im Rahmen der im Angebot bzw. in Absprache mit dem Kunden festgelegten terminlichen Abschnitte. Stellt der Kunde benötigte Unterlagen für die Auftragsdurchführung nicht rechtzeitig zur Verfügung, entfällt für Steinstark Rheine die Haftung für eventuelle Schäden, die sich aus der Verzögerung für den Kunden ergeben. Die Verzögerung berechtigt Steinstark Rheine, die Leistungserfüllung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Steinstark Rheine wird dem Kunden unverzüglich über etwaige Verzögerungen beim Projektfortgang und die voraussichtliche Nichteinhaltung eines Termins informieren. Bei solchen Verzögerungen hat der Kunde Steinstark Rheine eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Von Steinstark Rheine vorgeschlagene Änderungen der terminlichen Abschnitte wird der Kunde nur aus berechtigten Gründen zurückweisen.
  • 4.
    Gesprächsprotokolle zwischen den Vertragspartnern werden per E-Mail zugänglich gemacht. Sie gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Woche widersprochen wird.
  • 5.
    Dem Kunden wird die Nutzung der Webseite eingeräumt. Dies umfasst die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, das Recht zur Übersetzung und Bearbeitung der Webseite, sowie das Recht zur Verbreitung der Webseite und seiner Vervielfältigungsstücke. Darüberhinausgehende Nutzungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Steinstark Rheine.
  • 6.
    Die Eigentumsrechte an Konzeption, Design und Programmierung bleiben, soweit vertraglich nicht anders geregelt, bei Steinstark Rheine.

§5 Copyright, Urheberrecht, Nutzungsrecht

  • 1.
    Das Copyright für von Steinstark Rheine erstellte Webseiten liegt bei Steinstark Rheine. Entwürfe in gedruckter oder elektronischer Form dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Steinstark Rheine weder verändert, veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden.
  • 2.
    Steinstark Rheine überträgt dem Kunden nach vollständiger Vergütung das Urheberrecht an der erstellten Webseite. Die Urheberrechte an den Entwürfen bleiben im Besitz von Steinstark Rheine. Steinstark Rheine behält sich deren weitere Verwendung vor. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
  • 3.
    An Konzepten und Entwürfen der Gestaltungsleistung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Es werden keine Eigentumsrechte übertragen.
  • 4.
    Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden zur Nutzung überlassen. Er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

§6 Pflichten des Kunden

  • 1.
    Die Verantwortung für die vom Kunden gelieferten Leistungsteile zur Erstellung der Webseite liegt ausschließlich beim Kunden. Er versichert, dass sie weder strafrechtlich relevante, noch jugendgefährdende oder pornographische Inhalte enthalten und weder Urheber- noch Markenrechte Dritter verletzen. Steinstark Rheine ist berechtigt, soweit sie Verstöße gegen die vorgenannten oder anderen gesetzlichen Vorgaben feststellt, den Kunden um die Überlassung rechtmäßigen Materials zu bitten. Kommt der Kunde dieser Bitte innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht nach, ist Steinstark Rheine zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde hat Steinstark Rheine in diesem Fall alle bis dahin entstandenen Kosten für die Erstellung der Webseite und übrigen Seiten zu ersetzen.

§7 Entgelt und Zahlungsmodalitäten

  • 1.
    Das zu leistende Entgelt ergibt sich aus dem Vertrag. Verzögert sich die Auftragsdurchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann Steinstark Rheine eine Abschlagszahlung für die bis dahin erbrachten Leistungen verlangen. Die Zahlung der Entgelte erfolgt grundsätzlich per Überweisung.
  • 2.

    Steinstark Rheine beginnt mit den Leistungen unmittelbar nach der Gutschrift der ersten Überweisung (Anzahlung). Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung abgerechnet.

  • 3.
    Wartungsverträge werden jeweils für ein Jahr geschlossen. Soweit nicht eine Vertragspartei den Vertrag vor Ablauf dieser Laufzeit kündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. Weitere Verlängerungen sind uneingeschränkt möglich. Das monatliche Pauschalentgelt für die Betreuung der Webseite wird jeden Monat nach Ablauf des Monats entrichtet.
  • 4.
    Bei über das normale Maß hinausgehenden Dienst- und Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. Davon unberührt bleiben Teilleistungen, die auch anteilig bezahlt werden.
  • 5.
    Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.
  • 6.
    Unsere Angebote unterliegen einer Beschränkung hinsichtlich Datentransfer und Speicherplatz. Für den Fall, dass die Beschränkungen überschritten werden, sind wir berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Unsere Preise schließen keine Supportleistungen ein. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, so werden diese gemäß gültiger Preisliste berechnet.
  • 7.
    Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so sind wir berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren.
  • 8.
    Gegen Forderungen von Steinstark Rheine kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

§8 Kündigung, Vertragsbeendigung und Vertragsinhaltsänderung

  • 1.
    Steinstark Rheine wird ein außerordentliches Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass das vom Kunden übergebene Material rechtswidrig ist, technisch nicht verwendbar ist oder die Umsetzung nach den Vorgaben des Vertrages für Steinstark Rheine wirtschaftlich ruinös ist.
  • 2.
    Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder E-Mail.
  • 3.
    Im Rahmen des Wartungsvertrages ist Steinstark Rheine zu Änderungen seiner vertraglichen Leistungen berechtigt, soweit die Änderungen für den Kunden keinerlei Beeinträchtigung seiner Rechte darstellen. Über entsprechende Änderungen wird der Kunde informiert. Steinstark Rheine ist zu Vertragsänderungen ferner berechtigt, soweit dies wegen veränderter technischer Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung des Dienstes oder aus geänderten rechtlichen Vorgaben, insbesondere seitens der Gerichte oder der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erforderlich ist.
  • 4.
    Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per Email an seine Email-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.
  • 5.
    Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Andere Mitteilungen der Steinstark Rheine an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdende Mitteilungen stellt Steinstark Rheine grundsätzlich an die Email-Adresse des Kunden zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.

§9 Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertag

  • 1.
    Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber dem Auftragnehmer oder durch Rücksendung der erhaltenen Leistung bzw. Ware zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  • 2.
    Steinstark Rheine behält sich vor, mit der Vertragsdurchführung erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.
  • 3.
    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen, die auf die Erstellung einer individuellen Webpräsenz des Verbrauchers gerichtet ist.

§10 Gewährleistung

  • 1.
    Steinstark Rheine leistet für Mängel zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Einige kundenspezifische Einstellungen von Steinstark Rheine können online festgelegt werden. Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden ohne Gewähr von Steinstark Rheine über das Internet. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und werden von Steinstark Rheine bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Steinstark Rheine gewährleistet eine fehlerfreie Funktionsfähigkeit der erstellten Webseite auf definierten Webservern, Datenbanken und Betriebssystemen, die im Vertrag benannt werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für die Darstellung die Verwendung von Software Dritter notwendig ist und deshalb ein Unterschied im Erscheinungsbild besteht.
  • 2.
    Sofern Steinstark Rheine die Erfüllung oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten ernsthaft und endgültig verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (s. §12) statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  • 3.
    Der Unternehmer kann Herabsetzung der Vergütung, Rückgängigmachung des Vertrages und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkungen bzw. an dessen Stelle tretenden Aufwendungsersatz statt der Leistung wegen eines Mangels erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm bestimmten angemessenen Frist, verbunden mit der Erklärung, dass er nach dem Ablaufe der Frist die Beseitigung des Mangels ablehne, verlangen, wenn nicht die Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  • 4.
    Sofern Steinstark Rheine die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
  • 5.
    Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
  • 6.
    Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von Steinstark Rheine nicht.

§11 Verjährung

  • 1.
    Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Webseite. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn Steinstark Rheine grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von Steinstark Rheine zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung von Steinstark Rheine nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
  • 2.
    Ansprüche von Steinstark Rheine auf Vergütung verjähren in fünf Jahren.

§12 Haftungsbeschränkung

  • 1.
    Steinstark Rheine hat bei der Gestaltung der Webseite alle gestalterischen und ästhetischen Freiheiten, wobei sie aber die wirtschaftlichen Interessen des Kunden zu berücksichtigen hat. Steinstark Rheine erstellt die Webseite mit Ausnahme der vom Kunden gelieferten Elemente.
  • 2.
    Steinstark Rheine haftet nur für Schäden, die von Steinstark, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
  • 3.
    Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinal- oder wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
  • 4.
    Gegenüber Unternehmern haftet Steinstark Rheine bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  • 5.
    Für die vom Kunden erhaltenen Unterlagen, Bilder und Informationen, die Steinstark Rheine übergeben wurden zur Gestaltung eines individuellen Webauftrittes, kann Steinstark Rheine nicht für den Verlust oder die Beschädigung haftbar gemacht werden. Macht das vom Kunden übergebene Material die Erstellung einer Webseite unmöglich haftet Steinstark Rheine nicht für daraus entstandene Schäden.
  • 6.
    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Personenschäden des Kunden und zugesicherten Eigenschaften. Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§13 Datenschutz und Umgang mit Daten

  • 1.
    Steinstark Rheine weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der Steinstark im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.
  • 2.
    Soweit Daten an uns – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Unsere Server werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.
  • 3.
    Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seine von Steinstark Rheine produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch Steinstark Rheine findet nicht statt.

§14 Virenschutz und Sicherheit

  • 1.
    Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er eigene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen sollte, um Schäden durch Viren oder andere rechts- oder sittenwidrige Daten zu verhindern. Derartige Maßnahmen sind über die zum Schutz des eigenen Gefahrenbereichs von Steinstark Rheine gegen unbefugten Zugriff Dritter eingerichtete Schutzmechanismen hinaus nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen.
  • 2.
    Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung des Email Dienstes zu unterlassen, insbesondere keine Computerviren oder andere bösartige Software anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern oder sonstige Anwendungen auszuführen, die zu Beschädigungen der Systeme des Anbieters, seiner Netze oder anderer Netze führen oder führen können. Der Kunde verpflichtet sich Daten vor dem Hochladen ins Netz auf Viren zu prüfen und nur geprüfte Dateien auf den Server zu bringen.
  • 3.
  • 4.
    Steinstark Rheine behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Steinstark Rheine behält sich das Recht vor, dass Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde sonstige Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
  • 5.
    Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt Steinstark Rheine von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

§15 Schlussbestimmungen

  • 1.
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • 2.
    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Steinstark Rheine. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  • 3.
    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Steinstark Rheine. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Ver. 1.0 / Juni 2018
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