Steinstark Rheine beginnt mit den Leistungen unmittelbar nach der Gutschrift der ersten Überweisung (Anzahlung). Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung abgerechnet.